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Angemessene Personalbemessung als zentrale Voraussetzung

Mit Hilfe von Personalbemessungsverfahren kann eingeschätzt werden, wie viele Fachkräfte in einem Jugendamt bzw. für einzelne Arbeitsbereiche gebraucht werden. Im Vordergrund steht dabei die quantitative Ermittlung des Personalbedarfs. Personalbemessung ist eine zentrale Voraussetzung für die Fachkräftebindung, weil – so die Hoffnung – Fachkräfte ausreichend Zeit haben, um ihre Aufgaben fachlich angemessen zu erfüllen: Sind die Stellen, die es für die Aufgabenerfüllung braucht, bemessen, entsteht - idealtypisch - weniger Handlungs- und Zeitdruck, weniger Belastung der Fachkräfte und mehr Arbeitszufriedenheit. Das Bayersiche Landesjugendamt hat landesweite Orientierungen zur Personalbemessung für die Jugendämter in Bayern herausgebracht.

Mit der Reform des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das seit dem 10. Juni 2021 in weiten Teilen in Kraft getreten ist, wird in § 79 Abs. 3 SGB VIII erstmals festgelegt, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein Personalbemessungsverfahren zu nutzen haben.

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